Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und «Faber-Grafik». Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrags, der mündlich oder schriftlich erteilt werden kann. Mit der Erteilung eines Auftrags wird automatisch vorausgesetzt, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Leistungen

Die von Faber-Grafik zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder dem Auftrag. In Übereinstimmung mit ihrer Gestaltungs- und Beratungskompetenz erbringt Faber-Grafik ihre Leistungen sorgfältig und gewissenhaft. Für weitere Leistungen im Bereich Web-Programmierung, Fotografie, Text und Lektorat arbeitet Faber-Grafik mit ausgewählten Spezialisten zusammen.

Treuepflicht

Faber-Grafik verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
 

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt Faber-Grafik bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten mittels rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Der durch Nichterfüllung entstehende Mehraufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Gewährleistung

Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht Faber-Grafik davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

Aufbewahrungspflicht

Faber-Grafik verpflichtet sich, die im Zuge des Projektes erstellten Daten bis zu 1 Jahr nach Abschluss des Auftrags zu speichern und zu archivieren. Es werden die produktionsfertigen Arbeitsdateien (Adobe InDesign, Photoshop, Illustrator) sowie die verwendeten Bilder und Illustrationen archiviert. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen wie z. B. Manuskripte sowie Entwurfsmaterial werden nur auf ausdrücklichen Wunsch archiviert.

Originaldaten

Die elektronischen Daten und Originale gehören grundsätzlich Faber-Grafik und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.

Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) sind Faber-Grafik einwandfreie Belege zu überlassen. Faber-Grafik steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

Leistungsnachweis

Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt, ist Faber-Grafik befugt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen unter Namensnennung auf ihrem Internetauftritt, sonstigem Werbematerial, Social Media usw. als Referenz zu kommunizieren.

Auftragsvorbesprechung

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offertengespräch, Briefing) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

Honorarabrechnung

Das Honorar von Faber-Grafik richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Stundenansatz von CHF 140.–. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Die Gültigkeit unbefristeter Richtofferten erlischt nach 30 Tagen, sofern nicht anders auf der Offerte vermerkt.

Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen. Dies gilt für sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Richtofferte aufgeführt sind.

Mehraufwand kann beispielsweise aufgrund folgender Ursachen entstehen:
– Fehlerhafte oder nicht der Richtofferte entsprechend gelieferte Vorlagen oder Inhalte,
– Zusätzliche Entwurfs-, Gestaltungs- oder Programmierarbeiten,
– Zusätzliche Termine (Besprechungen, Präsentationen usw.),
– Nachträgliche Korrekturen, Änderungen, Ergänzungen usw.

Zahlungsmodalitäten

Faber-Grafik erbringt seine Leistungen grundsätzlich gegen Rechnung. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, bei grösseren Projekten allfällige Teilrechnungen zu begleichen. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage. Wird ein erteilter Auftrag durch den Auftraggeber reduziert oder annulliert, hat Faber-Grafik Anspruch auf die Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Faber-Grafik Anspruch auf die volle Vergütung.

Leistungen Dritter

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Faber-Grafik tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Die Rechnungen für Drittleistungen werden von Faber-Grafik kontrolliert und dem Auftraggeber zugestellt.

Produktionsfreigabe und Haftung

Faber-Grafik haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags. Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Unterlagen, Entwürfe und Layouts auf inhaltliche Richtigkeit, generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemässe Ausführung zu prüfen. Mit der Erteilung der Produktionsfreigabe (Gut zum Druck) erlischt die Haftung von Faber-Grafik für etwaige Fehler, die bis zur Prüfung aufgetreten sind oder erkennbar waren. Faber-Grafik haftet nicht für mangelhafte Leistung oder Verschulden von Drittanbietern.

Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von Faber-Grafik geschaffenen Werken (Konzepte, Ideen, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören Faber-Grafik und bleiben dessen geistiges Eigentum. Faber-Grafik kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.  Oktober 1992 verfügen.

Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Faber-Grafik nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und / oder Änderungen (insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen) vorzunehmen. Faber-Grafik ist berechtigt, die Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

Sämtliche immateriellen sowie materiellen von Faber-Grafik geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Faber-Grafik. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens Faber-Grafik.

Mängelrüge

Die von Faber-Grafik erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben schriftlich und innert 7 Tagen zu erfolgen.

Schlussbestimmung

Sollten sich Teile der vorliegenden Bestimmungen als ungültig erweisen, so hindert dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Stand März 2020

Impressum

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Visuelle Kommunikation
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Telefon
+41 (0)76 720 31 26

E-Mail
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